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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MUSTER — vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.

Stand: September 2026 · Foodchucks Partner-Portal (Sponsoring für Gastro-Partner)

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung des Foodchucks Partner-Portals und den Abschluss von Sponsoring-Abonnements, angeboten von Andreas Zhang, Philipp-Weiß-Straße 1a, 82256 Fürstenfeldbruck (siehe Impressum).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, insbesondere Restaurants, Cafés, Bars und vergleichbare Gastronomiebetriebe). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keinen Vertrag über das Partner-Portal abschließen. Da kein Verbrauchervertrag vorliegt, findet insbesondere kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB Anwendung.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist ein Sponsoring-Abonnement, mit dem der Partner Werbekampagnen im Rotations-Pool des Explore-Feeds der Foodchucks-App platzieren kann. Es gibt drei Pakete (Bronze, Silber, Gold), die sich in Anzeige-Gewichtung und Geo-Reichweite unterscheiden — Details und aktuelle Preise sind im Partner-Portal einsehbar.

Wichtig: Kampagnen werden innerhalb des jeweils gebuchten Pools gewichtet zufällig ausgespielt. Kein Paket garantiert einen festen, dauerhaften Werbeplatz — ein höheres Paket erhöht lediglich die Anzeige-Häufigkeit und/oder die geografische Reichweite.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag über das Sponsoring-Abonnement kommt zustande, sobald der Partner im Partner-Portal ein Paket auswählt und den Zahlungsvorgang (SEPA-Lastschriftmandat über Stripe) vollständig abschließt. Mit Erteilung des SEPA-Mandats gibt der Partner ein verbindliches Angebot ab, das durch die technische Bestätigung des Zahlungsvorgangs angenommen wird.

Die tatsächliche Belastung des angegebenen Kontos erfolgt SEPA-typisch erst einige Werktage nach Mandatserteilung. Bis zur erfolgreichen Belastung befindet sich das Abonnement im Status "in Bearbeitung"; erst nach erfolgreicher Belastung gilt das Abonnement als aktiv im Sinne von § 4. Schlägt die Belastung fehl (z. B. mangels Deckung oder wegen eines ungültigen Mandats), kommt kein wirksames Abonnement zustande; der Partner wird hierüber im Partner-Portal informiert.

4. Freischaltung von Kampagnen

Unabhängig vom Zahlungsstatus prüft der Betreiber vor der ersten Veröffentlichung einer Kampagne die Angaben des Partners (u. a. Plausibilität von Betrieb und Standort). Eine Kampagne wird erst veröffentlicht, wenn sowohl die Zahlung erfolgreich abgewickelt als auch diese Prüfung abgeschlossen ist. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; der Betreiber kann eine Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen, wobei bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Zeitraum in diesem Fall anteilig erstattet werden.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Preisänderungen

Die Abrechnung erfolgt monatlich per SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. Aktuelle Preise sind im Partner-Portal bei der Paketauswahl einsehbar. Es wird die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) angewendet — Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus.

Schlägt eine wiederkehrende Lastschrift fehl, wird die betroffene Kampagne automatisch deaktiviert, bis eine erfolgreiche Zahlung vorliegt. Der Partner wird über den Status im Partner-Portal informiert.

Preisänderungen für laufende Abonnements werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten im Partner-Portal angekündigt. Der Partner hat in diesem Fall das Recht, das Abonnement vor Wirksamwerden der Preisänderung zum Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode zu kündigen.

6. Laufzeit und Kündigung durch den Partner

Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung und kann vom Partner jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Mit Beendigung des Abonnements wird die zugehörige Kampagne deaktiviert, nicht gelöscht — eine Reaktivierung bei erneutem Vertragsschluss ist möglich.

7. Kündigung durch den Betreiber

Der Betreiber kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende einer Abrechnungsperiode ordentlich kündigen, etwa bei Einstellung des Partner-Portals oder wesentlicher Änderung des Geschäftsmodells. Bereits geleistete Zahlungen für nicht mehr erbrachte Leistungszeiträume werden in diesem Fall anteilig erstattet.

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund — insbesondere bei einem Verstoß des Partners gegen § 8 dieser AGB, bei wiederholt fehlgeschlagenen Zahlungen oder bei begründetem Verdacht auf einen nicht real existierenden oder falsch verorteten Betrieb — bleibt hiervon unberührt und ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Auf eine Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall kein Anspruch, soweit die Leistung bis zum Kündigungszeitpunkt bereits erbracht wurde.

8. Pflichten des Partners

Der Partner sichert zu, dass:

Bei Verstößen kann der Betreiber eine Kampagne deaktivieren oder den Vertrag nach § 7 Abs. 2 außerordentlich kündigen.

9. Geistiges Eigentum an Werbeinhalten

Der Partner behält sämtliche Rechte an von ihm hochgeladenen Werbebildern und Texten. Mit dem Hochladen räumt der Partner dem Betreiber ein nicht-exklusives, räumlich und zeitlich auf die Dauer der Veröffentlichung beschränktes Nutzungsrecht ein, den Inhalt im Rahmen der Kampagne im Partner-Portal darzustellen sowie — sobald die technische Anbindung an das Foodchucks-Hauptbackend live ist — an dieses zur Anzeige im Explore-Feed zu übermitteln. Das Nutzungsrecht erlischt mit Löschung/Ersetzung des jeweiligen Inhalts durch den Partner oder mit Beendigung des Vertrags.

Der Partner garantiert, dass er berechtigt ist, die hochgeladenen Inhalte zu diesem Zweck bereitzustellen, und stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung resultieren.

10. Unabhängigkeit von Bewertungen

Sponsoring hat keinerlei Einfluss auf Nutzerbewertungen, Rankings oder organische Inhalte innerhalb der Foodchucks-App. Werbung wird stets deutlich als solche gekennzeichnet (§ 5a Abs. 4 UWG).

11. Haftung

Die Haftung des Betreibers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine bestimmte Anzahl an Impressionen oder Klicks wird nicht geschuldet.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Fürstenfeldbruck. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Kontakt

Fragen zu diesen AGB: partner@foodchucks.com